AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des TA Umzugsservice


Beauftragung eines Frachtführers

Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.

Zusätzliche Leistungen

Leistungen und Aufwendungen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren oder nicht angezeigt wurden, werden gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird.

Missverständnisse

Für Missverständnisse, die durch Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers bzw. der umziehenden Person entstehen und solche, die an andere, zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Mitarbeiter des TA Umzugsservice gerichtet sind, haftet der Auftraggeber.

Sicherung besonders transportempfindlicher Güter

Der Auftraggeber bzw. die umziehende Person ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z.B. Waschmaschine, Audioabspielgeräten mit drehenden Medien, Fernseh- Radio und Hi-Fi-Geräten, EDV-Anlagen, etc. fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

Elektro-, Sanitär- und Installationsarbeiten (auch an Waschmaschine und Trockner)

Die Mitarbeiter des TA Umzugsservice führen keine Elektro-, Gas-, Dübel-, Wasser-, Sanitär und sonstigen Installationsarbeiten (auch an EDV) durch, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden (Angebot, Auftragsbestätigung). Ausgenommen sind Gasinstallationen, welche grundsätzlich nicht durchgeführt werden.

Soweit diese Arbeiten vereinbart wurden, sind die erforderlichen Materialen, mit Ausnahme von Standarddübeln, für den Anschluss der jeweiligen Sache vom Auftraggeber oder der umziehenden Person (uP) bereitzustellen. Weiter hat der Auftraggeber oder die uP dafür Sorge zu tragen, dem Monteur eine Skizze bereitzustellen, welcher der Verlauf und die Lage von Strom- und Wasserleitungen zu entnehmen ist.

Für Schäden an Leitungen, jeglicher Art, welche anhand der Skizze nicht ersichtlich waren, haftet der Auftraggeber oder die uP. Der Auftraggeber bzw. die uP ist weiter dazu verpflichtet den Monteur über die Beschaffenheit der Untergründe aufzuklären. Der Auftragnehmer führt keine Verlängerung von Leitungen, jeglicher Art, durch.

Dem Auftraggeber bzw. der uP ist bewusst, dass die Wiederverwendung von bereits gebrauchten Anschlussmaterialien, wie z.B. Schläuchen, Leitungen, Dichtungen etc. die Gefahr von Leckagen und Defekten birgt. Sofern es der Auftraggeber bzw. die uP also unterlässt, dem Monteur, die entsprechenden Neuteile am Umzugs-/Montagetag bereitzustellen, erfolgt die Installation der entsprechenden Geräte durch den Auftragnehmer, nur unter Ausschluss jeglicher Haftung für Schäden, welche infolge von Leckagen und Defekten an den entsprechenden Teilen/Geräten, aber auch an umliegendem Mobiliar, Immobilien, Personen, etc., ggf. entstehen.

Von der Wiederverwendung von gebrauchten Anschlussschläuchen von Waschmaschinen und Trocknern wird von Seiten des Auftragnehmers klar abgeraten, da diese Schläuche porös sein können. Da dieser Zustand selbst durch genau Prüfung des Monteurs teilweise nicht erkannt werden, kann schließt der Auftragnehmer eine Haftung für Schäden aus, welche infolge eines Defekts an einem Altschlauch nach/durch Einbringung an den Bestimmungsort entstanden sind.

Überprüfungspflicht des Umzugsgutes

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

Fälligkeit des vereinbarten Entgeldes

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten nach Rechnungsstellung an dem auf der Rechnung angegebenen Datum des Zahlungsziels fällig und kann von TA Umzugsservice auch direkt nach erbrachter Leistung am Auftragsort per Kartenzahlung eingefordert werden. Bei Auslandstransporten ist der Gesamtbetrag vor Beginn der Verladung fällig. Der Rechnungsbetrag kann auch vorab auf das Konto des TA Umzugsservice überwiesen werden. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der TA Umzugsservice berechtigt, den Umzug zu stoppen und auf Kosten des Absenders einzulagern, § 419 findet entsprechende Anwendung.

Ab einem Rechnungsbetrag von 1.000 € Brutto, sind 50 % bis 7 Tage vor Umzugstermin fällig.

Im Falle von Auslandstransporten und Auslagerung besteht nur die Möglichkeit der Zahlung vor Auftragsbeginn.

Lagervertrag

Es wird vereinbart, dass Im Falle der Nichtzahlung der Lagermiete für mehr als zwei Monate, der Mietvertag ohne Erfordernis einer Kündigung endet. Für diesen Fall findet eine Sicherungsübereignung des eingelagerten Umzugsgutes statt. Dem Vermieter steht ein Verwertungsrecht nach Ablauf des Mietvertrages zu. 1 Monat nach Ablauf des Mietvertrages kann der Vermieter das übereignete Lagergut nach Androhung einer weiteren Frist von 1 Monat zur Begleichung der aus dem Mietvertrag entstandenen Verbindlichkeiten veräußern.

Hierbei hat der Vermieter die Belange des Mieters zu berücksichtigen und etwaige Überschüsse an Ihn zu erstatten. sofern das Lagergut nicht veräußert werden kann, ist der Vermieter berechtigt dieses auf Kosten des Mieters zu entsorgen.

Umzugsvertrag

Der Umzugsvertrag kommt zustande wenn der TA Umzugsservice den Auftrag, dem Auftraggeber, schriftlich per Auftragsbestätigung bestätigt hat.

Stornierung des Vertrages und Terminverschiebungen

Wird der Vertrag durch den Auftraggeber oder einen Dritten storniert oder verschoben, so ist ein Drittel des Auftragswertes vom Auftraggeber oder einem Dritten als Entschädigung für den Aufwand des Auftragnehmers zu zahlen. Wird der Vertrag jedoch nicht spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungstag storniert oder verschoben, so sind 50% der Auftragssumme als Entschädigung vom Auftraggeber oder einem Dritten an den Auftragnehmer zu bezahlen. Werden dem Auftraggeber überlassene Leihkartons nicht binnen 14 Tagen zurückgesandt, so werden dem Auftraggeber pro nicht zurückgegebenem Karton 1,50 € zzgl. MwSt., bzw 15,00 € pro Kleiderbox, berechnet. Im Zweifel finden die Bestimmungen des § 415 HGB ihre Anwendung.

Anwendungsbereich

Der TA Umzugsservice haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen von Umzugsgut mit Bestimmungsort außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung.
Haftungshöchstbetrag
TA Umzugsservice haftet wegen Verlust oder Beschädigung bis zu einem Betrag von € 620,00 je Kubikmeter Laderaum.
Zusätzlich zu der bestehenden gesetzlichen Versicherung kann das Transportgut vom Auftraggeber gegen eine zusätzliche Prämie optimal abgesichert werden.

Besondere Haftungsausschlussgründe

Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, entstanden
1. durch Verschulden des Auftraggebers oder des Weisungsberechtigten. § 254 BGB bleibt unberührt.
2. durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, sowie Verfügungen von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme;
3. durch Kernenergie und
4. an radioaktiven Stoffen
Hat der Unternehmer die erforderliche Sorgfalt beachtet, so haftet er nicht für
1. Verluste oder Beschädigungen des in Behältern aller Art zu befördernden Gutes, sofern es der Unternehmer nicht verpackt hat. Entsprechendes gilt für Güter in Fahrzeugen und anderen Ladeeinheiten, wenn der Unternehmer das Be- oder Entladen nicht übernommen hat;
2. Schäden, die infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Gutes entstehen, wie z.B. Lösen von Verleimungen, Rissig- oder Blindwerden der Politur , Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen;
3. Beschädigung der Güter während des Be- oder Entladens, wenn ihre Größe oder Schwere den Raumverhältnissen an der Be- oder Entladestelle nicht entspricht, der Unternehmer den Auftraggeber oder Empfänger vorher darauf hingewiesen und der Auftraggeber auf der Durchführung der Leistung bestanden hat. Der Unternehmer kann sich nicht auf diese Haftungsausschlüsse berufen, wenn Verluste oder Beschädigungen auf Fahrzeugmängeln oder auf den der Straßen eigentümlichen Gefahren beruhen.

Haftungsbeschränkungen

Die Haftung des Unternehmers für Verlust oder Beschädigung von Gütern ist beschränkt: bis zu einem Betrag von € 620,00 je Kubikmeter Laderaum, siehe Haftungshöchstbetrag.
Zusätzlich zu der bestehenden gesetzlichen Versicherung kann das Transportgut vom Auftraggeber gegen eine zusätzliche Prämie optimal abgesichert werden.

Haftungsausschlüsse

Der Unternehmer haftet nicht für Schäden an Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren jeder Art, Dokumenten und Urkunden.
Hat der Unternehmer die erforderliche Sorgfalt beachtet, so haftet er nicht für:
1. Funktionsschäden an Rundfunk-, Fernseh- oder ähnlich empfindlichen Geräten;
2. Schäden an Pflanzen oder Tieren;
3. Schäden, die durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere entstehen, sofern diese Güter dem Unternehmer vom Auftraggeber übergeben worden sind.

Der TA Umzugsservice haftet nicht für etwaige Kosten, welche durch Dieselfahrverbote und sich aus den daraus ergebende Umzugsverzögerungen, ergeben. In diesem Fall vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer einen Alternativtermin.

Erlöschen der Ansprüche

Mit der Annahme des Gutes durch den Empfänger erlöschen alle Ansprüche gegen den Unternehmer. Ausgenommen sind Ansprüche aus
1. offensichtlichen Verlusten, Teilverlusten oder Beschädigungen des Gutes, wenn diese spätestens bei der Ablieferung schriftlich gerügt werden;
2. äußerlich nicht erkennbaren Schäden, wenn sie binnen 5 Tagen nach Annahme des Gutes schriftlich angezeigt werden und der Ersatzberechtigte beweist, dass sie während der dem Unternehmer obliegenden Behandlung des Gutes entstanden sind;
3. anderen als Güterschäden, sofern sie binnen 7 Tagen, gerechnet vom Tage der Ablieferung, schriftlich geltend gemacht werden.

Außervertragliche Ansprüche

Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch des Auftraggebers gegen TA Umzugsservice wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist.

Haftung der Mitarbeiter

Werden Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Mitarbeiter des Möbelspediteurs erhoben, so kann sich auch jener auf die Haftungsbefreiungen und –begrenzungen berufen.

Ausführender Möbelspediteur

Wird der Umzug ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt, so haftet dieser für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen in gleicher Weise wie der TA Umzugsservice. Der ausführende Möbelspediteur kann alle Einwendungen geltend machen, die dem Möbelspediteur aus dem Frachtvertrag zustehen. Werden MA des ausführenden Möbelspediteurs in Anspruch genommen, so gelten für diese die Bestimmungen über die Haftung dieser.

Schadensmeldung

Die Beförderung von Umzugsgut ist in §§ 451 bis 451 h HGB gesetzlich geregelt.

Schadensanzeige

Um das Erlöschen vor Ersatzansprüche zu verhindern, ist folgendes zu beachten:
Untersuchen sie das Gut sofort bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste.

Halten Sie diese auf dem Leistungsnachweis oder einem Schadensprotokoll spezifiziert fest und zeigen Sie diese dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung an.

Äußerlich nicht erkennbare Schäden oder Verluste, die Sie erst beim Auspacken des Umzugsgutes feststellen, müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden.

Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall.

Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung angezeigt. Wird die Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie – um den Anspruchsverlust zu verhindern – in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Frist erfolgen.

Gefährliches Umzugsgut

Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B. Benzin oder Öle, Tiere, etc.), ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht (z.B. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe, etc.).

Der Auftraggeber ist verpflichtet, gefährliches Umzugsgut vor Beginn des Transportes, gesondert und unabhängig vom Beratungsgespräch mit dem Umzugsberater, anzugeben, ein Transport findet nur statt, wenn der TA Umzugsservice diesen separat ausdrücklich zusagt.

Möbelmontagen an Gebrauchtmöbeln

Dem Auftraggeber bzw. der umziehenden Person ist bewusst, dass es im Zuge von Montagearbeiten an gebrauchten Möbeln zu altersbedingten Verschleißerscheinungen kommen kann (z.B. Absplitterungen an Bohrlöchern oder Rückwänden, Bruch von Dübeln und Schrauben, ausschlagen von Gewinden und Lagern, etc.).

Daraus resultierende Beschädigungen liegen nicht im Haftungsbereich des Auftragnehmers.

Dieselfahrverbote, unvorhersehbare Ereignisse und/oder „Höhere Gewalt“

Der TA Umzugsservice haftet nicht für Kosten und Schäden, jeglicher Art, welche sich auf Grund von Dieselfahrverboten und den daraus resultierenden Umzugsverzögerungen ergeben.

Im Falle eines Dieselfahrverbotes suchen Auftraggeber und Auftragnehmer einen Alternativtermin, der sich nach den freien Kapazitäten des Auftragnehmers (TA Umzugsservice) richtet.

Der TA Umzugsservice haftet nicht für Kosten jeglicher Art, welche sich auf Grund von unvorhersehbaren Ereignissen wie Stau, Straßensperrungen, oder ähnlichen Umständen bzw. durch Einflüsse von „Höherer Gewalt“, wie zum Beispiel Sturm, Orkan, Witterung, Epidemien, Pandemien, etc. ergeben.

Coronavirus/COVID 19 (Coronavirus SARS-CoV-2)

Dem Auftraggeber ist bewusst, dass der Auftragnehmer den Auftrag auf Grund von krankheitsbedingten Ausfällen oder sich aus der allgemeinen Situation ergebenden Sachlage, jederzeit auf unbestimmte Zeit verschieben kann.

Der Auftragnehmer haftet in diesem Fall nicht für Kosten jeglicher Art, welche dem Auftraggeber oder Dritten hieraus entstehen.

Umzugskartons

Die Parteien sind sich darüber einig, dass Umzugskartons, sofern diese vom Auftraggeber oder Dritten selbst gepackt werden, nicht schwerer als 25kg sein dürfen.

Die Parteien sind sich weiter darüber einig, dass Schäden, welche durch mangelnde Verpackung z.B. Baumarktkartons, „Bananenkisten“ etc. entstehen, außerhalb der Haftung des Auftragnehmers liegen.

Grundsätzlich haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, welche auf mangelnde Verpackung durch den Auftraggeber oder Dritte zurückzuführen sind.

Rabatte

Die vom Auftragnehmer gewährten Rabatte in einem Angebot sind grundsätzlich nicht mit anderen Rabatten, welche dem Auftraggeber oder Dritten, ggf. vom Auftragnehmer früher in Aussicht gestellt wurden (Kulanz-, Regulierungs- oder Kundenwerbungsrabatte) kombinierbar.

Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand, geltendes Recht

Es gilt deutsches Recht. Für den Fall, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand den Sitz des Auftragnehmers.

 

Stand: Januar 2021

TA Umzugsservice
Inhaber: Talal Almunajd
Benzstraße 8
89250 Senden

Mobil: +49 176 70960443
Telefon: 0731 16580721
E-Mail: info@ta-umzugsservice.de
Internet: www.ta-umzugsservice.de

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